Zahnkronen – welche es gibt und worin sie sich unterscheiden

Zahnkronen sind eine effektive Lösung, einen fehlenden oder verletzten Zahn wiederherzustellen. Voraussetzung für Kronen ist, dass die Zahnwurzel noch vorhanden ist. Falls das nicht der Fall ist, kann eine künstliche Zahnwurzel – das sogenannte Implantat – genutzt werden, auf die dann eine Zahnkrone gesetzt wird.

Ob wiederum eine Vollkrone oder eine Teilkrone vonnöten sein wird, ist abhängig von der Größe und vom Defekt des jeweiligen Zahnes. Worin sich Kronen unterscheiden, aus welchen Materialien sie gefertigt sind und wer die Kosten trägt, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.

Verschiedene Arten von Kronen: Teilkronen und Vollkronen

Es gibt verschiedene Arten von Kronen, die sich beispielsweise in Bezug auf ihre Größe und Ausdehnung unterscheiden und als Vollkronen oder Teilkronen bezeichnet werden.

Teilkronen

Teilkronen werden verwendet, wenn ein Zahn nicht so stark beschädigt ist, dass er mit einer Krone vollständig umkleidet werden muss. Dann reicht es aus, die beschädigte Zahnsubstanz mit einer Teilkrone zu schützen. Sie ist der Mittelweg zwischen einer Zahnfüllung bzw. einem Inlay und einer Vollkrone.

Ihrem Namen entsprechend wird sie nur auf einen Teil des betroffenen Zahnes aufgebracht. Ein Vorteil der Teilkrone ist, dass hier die gesunde Zahnsubstanz erhalten werden kann.

Vollkronen

Eine Vollkrone ist eine zahnärztliche Restauration eines komplett zerstörten oder fehlenden Zahnes. Sie ist immer dann die richtige Wahl, wenn der Defekt am Zahn groß ist und für eine Teilkrone nicht mehr ausreicht. Die Kaufunktion des zerstörten Zahnes kann durch eine Vollkrone wiederhergestellt werden, wobei sie in Form und Farbe an den natürlichen Zahn angepasst wird.

  • Ebenso eignen sich Vollkronen auch als Halte- und Stützelement für Zahnersatz.
  • Des weiteren dienen sie einer ästhetischen Korrektur des Gebisses.

Sowohl bei Teil- als auch bei Vollkronen wird vorab der Zahnstumpf entsprechend präpariert, sodass die Krone wie eine Schutzkappe übergezogen wird.

Verschiedene Herstellungsarten von Zahnkronen

Neben den verwendeten Materialien ist für die Qualität und den Preis einer Zahnkrone ausschlaggebend, ob die Krone maschinell oder handgefertigt wurde. Handgefertigte Unikate sind sowohl funktionell als auch ästhetisch deutlich ausgearbeiteter. Maschinell hergestellte Kronen sind kostengünstiger, aber nicht so individuell.

Aber auch der Herstellungsort einer Zahnkrone bestimmt, wie hoch ihre Qualität ist. Wir setzen auf regionales Handwerk aus München und Umland – das ist unser Bekenntnis zu Zahnmedizin und Zahntechnik höchster Qualität. Kronen MADE IN MUNICH – um Ihnen individuell für Sie angefertigte Zahnkronen einzigartiger Güteklasse zu bieten. Eine Liste der Labore, mit denen wir zusammenarbeiten, finden Sie hier.

Verschiedene Materialien von Kronen

Kronen werden aus unterschiedlichen Materialien gefertigt, die sich in Bezug auf das Aussehen und die Stabilität unterscheiden:

  • Vollkeramikkronen
  • Verblendkronen
  • Vollgusskronen
  • Vollkunststoffkronen

Vollkeramikkronen

Zahnkronen aus Vollkeramik werden oft auch als Porzellankronen oder Jacketkronen bezeichnet. Grundmaterial für Kronen aus Vollkeramik sind keramische Massen, die in einem aufwändigen Herstellungsprozess an die natürlichen Zähne angepasst werden. Durch die Metallfreiheit weisen sie nicht nur eine sehr gute biologische Verträglichkeit auf, sondern erzielen auch exzellente kosmetische Ergebnisse. Vollkeramikkronen können maschinell oder von Hand gefertigt werden.

Für Keramikkronen werden hauptsächlich drei Keramikarten verwendet:

  • Disilikatkeramik
    Liefert einen optimalen Kompromiss aus Ästhetik und Haltbarkeit und weist nahezu dieselbe Härte wie ein Naturzahn auf – wann immer möglich und gewünscht, ist in unserer Praxis die Disilikatkeramik deshalb das Mittel der Wahl. Wie stets nutzen wir auch hier ausschließlich Silikatkeramik MADE IN MUNICH, um eine höchstmögliche Qualität sicherzustellen. Die Herstellung erfolgt bei uns händisch in zahntechnischen Manufakturen und ist sehr arbeitsintensiv. Dementsprechend fällt der Preis für Kronen aus Disilikatkeramik tendenziell höher aus.
  • Oxidkeramik
    Äußerst bruchstabil und kostengünstig, dabei aber nicht so schön, weil nicht transluzent. Kronen aus Oxidkeramik können durch die Härte zu einem stärkeren Abrieb der Nachbarzähne führen. Sie werden immer maschinell und nicht von Hand hergestellt.
  • Glaskeramik
    Optisch schöner als die Disilikatkeramik, allerdings bruchanfälliger; wird heute nur noch in Ausnahmefällen verwendet, zum Beispiel in besonders schwierigen ästhetischen Fällen.

Vollgusskronen

Die Vollgusskrone wird im Volksmund auch als Metallkrone oder Goldkrone bezeichnet. Sie besteht in der Regel aus einer hochwertigen Goldlegierung oder aus Nichtedelmetalllegierungen.

Nach Abschluss des etwa drei- bis sechsmonatigen Abheilprozesses wird das Implantat freigelegt und ein sogenannter Gingivaformer aufgesteckt. Er stellt sicher, dass das Implantat-Gewinde nicht mit Zahnfleisch zuwächst. Um den Gingivaformer herum bildet sich innerhalb von zwei bis drei Wochen ein solider Zahnfleischring. Ist auch diese Phase abgeschlossen, beginnt die schrittweise prothetische Versorgung.

Eine weitere Variante, die aber nur im Einzelfall zur Anwendung kommt, ist die offene Abheilung. Hierbei wird der Gingivaformer direkt nach der Implantation eingeschraubt und ragt während der Einheilphase aus dem Zahnfleisch heraus. Für diese Zeit erhalten die Patienten einen provisorischen Zahnersatz.

Verblendkronen

Verblendkronen gehören zu den Kronenarten, bei denen der sichtbare Teil des Zahnes mit einem farblich auf den Zahn abgestimmten Material überzogen wird. Dabei kann es sich um Verblendungen aus Kunststoff oder Keramik handeln. Der Kern kann entweder aus Metall (Goldlegierung oder Nichtedelmetalllegierung) oder aus einer vollkeramischen Masse bestehen.

Bis zum Siegeszug der Vollkeramikkronen waren Verblendkronen sehr beliebt, um ästhetische Optimierungen zu realisieren. Auch wenn Vollkeramik in dieser Hinsicht mittlerweile das Rennen macht, sei erwähnt, dass darauf spezialisierte Zahntechniker auch mit Verblendkronen hervorragende ästhetische Ergebnisse erzielen können. Bei einer großen Anzahl von Verblendkronen im restlichen Gebiss wird gelegentlich nach wie vor auf Verblendkronen zurückgegriffen, um eine einheitliche Optik zu wahren. Bei Zahnfleischrückgang können mit Verblendkronen allerdings unschöne Ränder zum Vorschein kommen.

Vollkunststoffkronen

Als Langzeitprovisorium (sechs bis zwölf Monate) sind Vollkunststoffkronen sinnvoll und beliebt. Bisher ist es aber leider nicht gelungen, Kronen aus Kunststoff als dauerhafte Alternative von Zahnkronen aus Keramik zu etablieren.

Defizite gibt es in Bezug auf die Abriebfestigkeit, die Bruchstabilität und den dauerhaften ästhetischen Erfolg. Insoweit sind Kronen aus Kunststoff denen aus Keramik unterlegen. Das Aussehen kann im Laufe der Zeit durch Verfärbungen und Plaque-Ablagerungen beeinträchtigt werden.

Übersicht: Vorteile und Nachteile verschiedener Kronenarten

Hohe Ästhetik Gute biologische Verträglichkeit Bruchstabil Abriebfest Preisniveau
Disilikatkeramik +++ +++ +++ ++++ mittel bis höher
Oxidkeramik + +++ ++++ ++++ (zu hart) niedrig  bis mittel
Glaskeramik ++++ +++ +/- höher
Vollgusskrone + ++++ ++ bis ++++ niedrig bis mittel
Verblendkrone +/- + + + mittel bis hoch
Vollkunststoffkrone +/- +/- niedrig

Fazit: Die optimale Lösung bei Zahnkronen ist die Disilikatkeratmik bzw. Keramik. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn das Ergebnis besonders ästhetisch werden soll.

Die Voruntersuchung

Bei der Voruntersuchung prüft der Zahnarzt die Stabilität der Zahnwurzel, des Zahnhalteapparats und die Vitalität Ihres Zahnnervs. Das geschieht mit Unterstützung von visuellen, funktionellen und bildgebenden Verfahren wie dem Röntgen. Daraufhin erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Anschließend erfolgt die eigentliche Behandlung, mit der Sie in zwei Terminen Ihre neuen Zahnkronen erhalten.

Erster Termin

Der erste Termin beginnt mit einigen vorbereitenden Maßnahmen, die unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Gebiete, die nahe an den Zahnnerv reichen, werden mit einem den Nerv beruhigenden Medikament behandelt. Unter Umständen wird eine Aufbaufüllung angelegt, um den Zahn zu stabilisieren. Damit die Kronen über den Zahn gestülpt werden können, wird ein Teil des Schmelzüberzugs und der darunterliegenden Zahnsubstanz entfernt. Dadurch entsteht der sogenannte Zahnstumpf.

Handelt es sich um einen nervtoten Zahn, muss für die Verankerung von Kronen unter Umständen zusätzlich ein Stift in die Zahnwurzel eingebracht werden, eine sogenannte Stiftkrone. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn der Defekt so groß ist, dass eine normale Aufbaufüllung nicht ausreicht.

Nun wird mit einem Abformmaterial ein Abdruck des Zahnstumpfes und des Gebisses genommen. Mithilfe des Abdrucks stellt der Zahntechniker ein Meistermodell her. Dieses ist die Grundlage für die spätere, passgenaue Krone. Auf diese Weise wird ein harmonisches Zusammenspiel der Krone im bestehenden Gebiss sichergestellt. Bereits kleinste Unregelmäßigkeiten können das Kauen behindern und beim Zusammentreffen der Beißflächen störend wirken.

Heute gibt es auch die Möglichkeit, den Abdruck von Zahnstumpf und Gebiss digital vorzunehmen. Da dieser aber (noch) nicht unseren Ansprüchen an die Detailgenauigkeit genügt, kommt der digitale Abdruck in unserer Praxis nur in Einzelfällen – etwa bei einem ausgeprägten Würgereflex – zum Einsatz.

Anschließend wird der individuelle Farbton der benachbarten Zähne bestimmt, sodass sich die Krone farblich harmonisch in das unmittelbare Umfeld einfügt. Dann wird die Lücke vorläufig geschlossen, indem ein Provisorium eingesetzt wird. Das Kauvermögen und die Ästhetik des Gebisses sind damit weiterhin sichergestellt.

Das Provisorium wird direkt während des Termins von Ihrem Zahnarzt und seinem Team hergestellt. Sie gehen also in keinem Fall ohne Provisorium aus der Praxis.

Zweiter Termin

In dieser Sitzung erhalten Sie Ihre Krone; zwischen Termin 1 und 2 liegen ca. 14 Tage. Zunächst wird das Provisorium entfernt, anschließend wird die Zahnkrone einprobiert. Passform und Farbe werden sorgfältig überprüft, gegebenenfalls werden Korrekturen vorgenommen. Kleinere Korrekturen können dabei vom Zahnarzt direkt vorgenommen werden, größere Verbesserungen erfordern, dass die Krone noch einmal ins Labor zurückkehrt (und Sie zu einem zusätzlichen Termin in Ihre Zahnarztpraxis).

Bei ästhetisch besonders anspruchsvollen Zahnkronen, etwa im Frontzahnbereich, sind ggf. ein bis zwei weitere Termine bei Ihrem Zahnarzt notwendig, um sie so zu gestalten, dass sie von Ihren Naturzähnen nicht zu unterscheiden sind. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, dass der Patient selbst das Zahnlabor aufsucht, um die Zahnfarbe optimal abzustimmen. Da wir in unserer Praxis nur mit Münchner Laboren zusammenarbeiten, sind die Wege hier kurz.

In jedem Fall wird Ihr Zahnarzt Ihre Krone erst freigeben, wenn sie seinen und Ihren Ansprüchen in Sachen Passform, Farbe und Funktionalität entspricht.

Sobald die Einprobe abgeschlossen ist, wird die Zahnkrone mit dem Zahnstumpf verklebt oder zementiert, um sie zu stabilisieren und zu fixieren. Sie ist dadurch unmittelbar voll belastbar – es bedarf keinerlei Wartezeit.

Folgetermin: Kontrolluntersuchung

Wenige Wochen nach dem Einsetzen von Zahnkronen findet eine Kontrolluntersuchung statt, um Stabilität und Passform nochmals zu überprüfen. Die fortgesetzte Nachsorge ist die regelmäßige PZR in Ihrer Zahnarztpraxis – und natürlich die tägliche Zahnpflege zuhause.

Wer trägt die Kosten für Kronen?

Für Kassenpatienten gilt: Bevor die Behandlung beginnt, erstellt der Zahnarzt Ihnen einen sogenannten Heil- und Kostenplan (HKP). Darin enthalten sind unter anderem die Kosten für die Behandlung sowie für die Material- und Laborkosten.

Hat der Patient den vom Zahnarzt erstellten Plan unterschrieben, wird er an die Krankenkasse weitergereicht. Seit dem 1. Oktober 2020 zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss für Kronen in Höhe von 60 Prozent. Wer mithilfe des Bonusheftes nachweisen kann, einmal im Jahr bei einer zahnärztlichen Untersuchung gewesen zu sein, kann den Anteil der Krankenkasse für Kronen auf 75 Prozent erhöhen. Voraussetzung ist ein über zehn Jahre lückenlos geführtes Bonusheft. Bei fünf Jahren steigt der Bonus für Kronen auf 70 Prozent.

Gut zu wissen: die genannten Zuschusshöhen beziehen sich auf die zahnärztliche Standardversorgung. Diese umfasst

  • im Seitenzahngebiet die Vollgusskrone
  • im Frontzahnbereich die Verblendkrone

Bei Zahnkronen, die besonders hohen ästhetischen und/oder funktionalen Ansprüchen genügen sollen, kommen auf Kassenpatienten Zusatzkosten in Höhe von etwa 700 bis 1.500 Euro Eigenanteil zu.

Zahnzusatzversicherungen bieten je nach Vertrag und individueller Ausgangssituation ebenfalls bis zu 100 Prozent Erstattung für Zahnkronen. Aufgepasst: Oft gibt es eine Begrenzung der Erstattungsbeträge in den ersten drei bis fünf Versicherungsjahren.

Privatversicherte können mit einer mindestens anteiligen Kostenübernahme sämtlicher Kronenarten rechnen. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt allerdings von der jeweiligen Krankenkasse ab. Viele Tarife übernehmen bis zu 100 Prozent der Zahnarztkosten. Es empfiehlt sich, die Kostenübernahme bereits im Vorfeld mit der PKV abzuklären.

In unserer Praxis ist uns eine hundertprozentige Transparenz aller Behandlungsschritte, -möglichkeiten und -kosten sehr wichtig. Wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg zu Ihrer neuen Zahnkrone begleiten zu dürfen – kontaktieren Sie uns unter 089 308 31 30 oder per Mail: info@zahnarzt-am-nordbad.de.

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